Objektiv. Nachvollziehbar. Finanzamtfest.

Restnutzungsdauer-Gutachten nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG

als Grundlage für eine steuerlich anerkannte AfA.



RND24 ist spezialisiert auf die Ermittlung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer von Bestandsimmobilien. Unsere Gutachten liefern eine nachvollziehbare und prüffähige Grundlage für Ihre steuerliche Abschreibung - individuell, substanzbezogen und praxisorientiert.


Hervorgegangen aus dem seit 2010 etablierten Sachverständigenbüro Chaussee Immobilien verbinden wir langjährige Erfahrung in Immobilienbewertung und Gutachtenerstellung mit steuerlicher Zielorientierung.



Kostenlosen Vorab-Check starten
  • Steuerlich anerkannt nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
  • Prüffähige, nachvollziehbare Dokumentation
  • Substanzbezogene Immobilienanalyse

Warum ein Restnutzungsdauer-Gutachten von RND24?

Mehr Abschreibung. Saubere Dokumentation. Finanzamtfest.

Mehr Abschreibung

Individuelle Ermittlung der tatsächlichen Restnutzungsdauer kann zu einer höheren jährlichen AfA führen.

Finanzamtfest dokumentiert

Nachvollziehbare Herleitung, klare Methodik und strukturierte Gutachtenerstellung.

Substanzbezogene Analyse

Bewertung von Bauzustand, Modernisierungen und technischer Gebäudequalität.

Schneller Ablauf

Vorab-Einschätzung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Unterlagen.


Was ist ein Restnutzungsdauer-Gutachten?


Die gesetzliche Abschreibung (AfA) arbeitet mit pauschalen Nutzungsdauern. Diese spiegeln den tatsächlichen Zustand vieler Bestandsimmobilien nicht realistisch wieder.


Ein Restnutzungsdauer-Gutachten ermittelt die wirtschaftliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie auf Basis von Bauzustand, Modernisierungen und technischer Substanz - nachvollziehbar dokumentiert und gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG begründet.


So entsteht eine steuerlich zulässige Grundlage für eine höhere Abschreibung.

Praxisbeispiel aus der Bewertungspraxis

Ein Mehrfamilienhaus (Baujahr 1965) wird steuerlich pauschal über 50 Jahre  abgeschrieben. Die substanzbezogene Analyse ergibt jedoch eine wirtschaftliche Restnutzungsdauer von 25 Jahren.


Ergebnis: deutlich höhere jährliche Abschreibung auf Basis einer fundierten technischen Herleitung


  • Verdoppelte jährliche Abschreibung
  • Höhere steuerliche Entlastung
  • Fundiert nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG




50 Jahre

Standard-AfA


25 Jahre

Ermittelte Restnutzungsdauer

= 100% höhere jährliche Abschreibung


Was unsere Auftraggeber sagen

„Durch das Restnutzungsdauer-Gutachten konnte ich meine jährliche Abschreibung deutlich erhöhen. Das Finanzamt hat das Gutachen problemlos anerkannt. Der Ablauf war strukturiert und transparent.“

Michael Müller, München

„Die Dokumentation war äußerst detailliert und nachvollziehbar. Besonders überzeugt hat mich die substanzbezogene Bewertung meiner Immobilie.“

Thomas R., Augsburg

“Von der Anfrage bis zur Vorab-Einschätzung ging alles sehr schnell. Die Kommunikation war professionell und verständlich - auch ohne steuerliches Vorwissen”

Vermieter, Frankfurt am Main

Die tatsächliche Restnutzungsdauer ergibt sich aus der Substanz - nicht aus Pauschalen.

Bauzustand, Modernisierungen und technische Gebäudequalität bestimmen die wirtschaftliche  Restnutzungsdauer.

Steuerlich anerkannt. Methodisch fundiert.

Finanzamtsicher dokumentiert.

  • Erstellung gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
  • Substanzbezogene Gebäudeanalyse
  • Prüffähige und strukturierte Dokumentation

Transparente Preisstruktur

Maßgeschneiderte Gutachten für maximale steuerliche Vorteile

Vorab-Einschätzung

Kostenfrei


Prüfung der grundsätzlichen Gutachten-Eignung anhand ihrer Objektdaten.

Kostenlos prüfen lassen

Restnutzungsdauer-Gutachten

ab 1.000 € einmalig


Individuelles steuerlich verwertbares Gutachten inkl. prüffähiger Dokumentation für das Finanzamt


Gutachten anfragen

Portfolio-Paket

auf Anfrage

Individuelle Konditionen


Sonderkonditionen für mehrere Immobilien oder gewerbliche Kunden

Individuelles Angebot anfordern

Ablauf

In 4 klaren Schritten zum finanzamtsicheren Gutachten


01

Vorab-Prüfung


Kostenlose Ersteinschätzung anhand Ihrer Objektdaten. Prüfung der grundsätzlichen Gutachten-Eignung.

02

 Unterlagenprüfung


Analyse von Baujahr, Modernisierungen und technischer Gebäudesubstanz.

03

 Technische Herleitung


04

Gutachten und Dokumentation

Strukturierte, prüffähige Dokumentation für das zuständige Finanzamt

Häufige Fragen zum Restnutzungsdauergutachten

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur steuerlichen Anerkennung und Erstellung eines Restnutzungsdauergutachtens

Wird das Gutachten vom Finanzamt anerkannt?

Ja. Ein fachgerecht erstelltes Restnutzungsdauergutachten kann gemäß §7 Abs. 4 EStG beim Finanzamt zur Anpassung der Abschreibung eingereicht werden.

Für welche Immobilien lohnt sich ein Gutachten?

Vor allem für vermietete Bestandsimmobilien oder ältere Gebäude mit Modernisierungsbedarf.

Wie hoch kann die Steuerersparnis sein?

Je nach Objekt und Steuersatz sind häufig mehrere tausend Euro Steuerersparnis pro Jahr möglich.

Wie läuft die Erstellung ab?

Anfrage -> Vorprüfung -> Besichtigung -> Gutachtenerstellung -> Übergabe.

Ist eine Besichtigung notwendig?

In der Regel ja, da der tatsächliche Gebäudezustand bewertet werden muss.

Was passiert bei Rückfragen des Finanzamts?

Das Gutachten enthält eine nachvollziehbare Begründung zur Vorlage beim Finanzamt.

Noch Fragen?

Gerne prüfen wir unverbindlich, ob sich ein Restnutzungsdauergutachen für Ihre Immobilie lohnt.

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Erfahren Sie, ob bei Ihrer Immobilie eine verkürzte Restnutzungsdauer fachlich belegbar und steuerlich anerkennungsfähig ist.


  • Bearbeitung meist innerhalb 24 Stunden
  • Absolute Vertraulichkeit
  • Keine Weitergabe an Dritte
  • Unverbindliche Ersteinschätzung

  • DSGVO-konform
  • Vertrauliche Bearbeitung
  • Keine Weitergabe an Dritte