Objektiv. Nachvollziehbar. Finanzamtfest.
Restnutzungsdauer-Gutachten nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
als Grundlage für eine steuerlich anerkannte AfA.
RND24 ist spezialisiert auf die Ermittlung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer von Bestandsimmobilien. Unsere Gutachten liefern eine nachvollziehbare und prüffähige Grundlage für Ihre steuerliche Abschreibung - individuell, substanzbezogen und praxisorientiert.
Hervorgegangen aus dem seit 2010 etablierten Sachverständigenbüro Chaussee Immobilien verbinden wir langjährige Erfahrung in Immobilienbewertung und Gutachtenerstellung mit steuerlicher Zielorientierung.
- Steuerlich anerkannt nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
- Prüffähige, nachvollziehbare Dokumentation
- Substanzbezogene Immobilienanalyse
Warum ein Restnutzungsdauer-Gutachten von RND24?
Mehr Abschreibung. Saubere Dokumentation. Finanzamtfest.
Mehr Abschreibung
Individuelle Ermittlung der tatsächlichen Restnutzungsdauer kann zu einer höheren jährlichen AfA führen.
Finanzamtfest dokumentiert
Nachvollziehbare Herleitung, klare Methodik und strukturierte Gutachtenerstellung.
Substanzbezogene Analyse
Bewertung von Bauzustand, Modernisierungen und technischer Gebäudequalität.
Schneller Ablauf
Vorab-Einschätzung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Unterlagen.
Was ist ein Restnutzungsdauer-Gutachten?
Die gesetzliche Abschreibung (AfA) arbeitet mit pauschalen Nutzungsdauern. Diese spiegeln den tatsächlichen Zustand vieler Bestandsimmobilien nicht realistisch wieder.
Ein Restnutzungsdauer-Gutachten ermittelt die wirtschaftliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie auf Basis von Bauzustand, Modernisierungen und technischer Substanz - nachvollziehbar dokumentiert und gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG begründet.
So entsteht eine steuerlich zulässige Grundlage für eine höhere Abschreibung.
Praxisbeispiel aus der Bewertungspraxis
Ein Mehrfamilienhaus (Baujahr 1965) wird steuerlich pauschal über 50 Jahre abgeschrieben. Die substanzbezogene Analyse ergibt jedoch eine wirtschaftliche Restnutzungsdauer von 25 Jahren.
Ergebnis: deutlich höhere jährliche Abschreibung auf Basis einer fundierten technischen Herleitung
- Verdoppelte jährliche Abschreibung
- Höhere steuerliche Entlastung
- Fundiert nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
50 Jahre
Standard-AfA
25 Jahre
Ermittelte Restnutzungsdauer
= 100% höhere jährliche Abschreibung
Was unsere Auftraggeber sagen

„Durch das Restnutzungsdauer-Gutachten konnte ich meine jährliche Abschreibung deutlich erhöhen. Das Finanzamt hat das Gutachen problemlos anerkannt. Der Ablauf war strukturiert und transparent.“
Michael Müller, München

„Die Dokumentation war äußerst detailliert und nachvollziehbar. Besonders überzeugt hat mich die substanzbezogene Bewertung meiner Immobilie.“
Thomas R., Augsburg

“Von der Anfrage bis zur Vorab-Einschätzung ging alles sehr schnell. Die Kommunikation war professionell und verständlich - auch ohne steuerliches Vorwissen”
Vermieter, Frankfurt am Main
Die tatsächliche Restnutzungsdauer ergibt sich aus der Substanz - nicht aus Pauschalen.
Bauzustand, Modernisierungen und technische Gebäudequalität bestimmen die wirtschaftliche Restnutzungsdauer.
Steuerlich anerkannt. Methodisch fundiert.
Finanzamtsicher dokumentiert.
- Erstellung gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
- Substanzbezogene Gebäudeanalyse
- Prüffähige und strukturierte Dokumentation
Transparente Preisstruktur
Maßgeschneiderte Gutachten für maximale steuerliche Vorteile
Vorab-Einschätzung
Kostenfrei
Prüfung der grundsätzlichen Gutachten-Eignung anhand ihrer Objektdaten.
Restnutzungsdauer-Gutachten
ab 1.000 € einmalig
Individuelles steuerlich verwertbares Gutachten inkl. prüffähiger Dokumentation für das Finanzamt
Portfolio-Paket
auf Anfrage
Individuelle Konditionen
Sonderkonditionen für mehrere Immobilien oder gewerbliche Kunden
Ablauf
In 4 klaren Schritten zum finanzamtsicheren Gutachten
01
Vorab-Prüfung
Kostenlose Ersteinschätzung anhand Ihrer Objektdaten. Prüfung der grundsätzlichen Gutachten-Eignung.
02
Unterlagenprüfung
Analyse von Baujahr, Modernisierungen und technischer Gebäudesubstanz.
03
Technische Herleitung
04
Gutachten und Dokumentation
Strukturierte, prüffähige Dokumentation für das zuständige Finanzamt
Häufige Fragen zum Restnutzungsdauergutachten
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur steuerlichen Anerkennung und Erstellung eines Restnutzungsdauergutachtens
Wird das Gutachten vom Finanzamt anerkannt?
Ja. Ein fachgerecht erstelltes Restnutzungsdauergutachten kann gemäß §7 Abs. 4 EStG beim Finanzamt zur Anpassung der Abschreibung eingereicht werden.
Für welche Immobilien lohnt sich ein Gutachten?
Vor allem für vermietete Bestandsimmobilien oder ältere Gebäude mit Modernisierungsbedarf.
Wie hoch kann die Steuerersparnis sein?
Je nach Objekt und Steuersatz sind häufig mehrere tausend Euro Steuerersparnis pro Jahr möglich.
Wie läuft die Erstellung ab?
Anfrage -> Vorprüfung -> Besichtigung -> Gutachtenerstellung -> Übergabe.
Ist eine Besichtigung notwendig?
In der Regel ja, da der tatsächliche Gebäudezustand bewertet werden muss.
Was passiert bei Rückfragen des Finanzamts?
Das Gutachten enthält eine nachvollziehbare Begründung zur Vorlage beim Finanzamt.
Noch Fragen?
Gerne prüfen wir unverbindlich, ob sich ein Restnutzungsdauergutachen für Ihre Immobilie lohnt.

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- Bearbeitung meist innerhalb 24 Stunden
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- DSGVO-konform
- Vertrauliche Bearbeitung
- Keine Weitergabe an Dritte

